• +++ 17.11.2024: Neueröffnung unserer Vereinsgastätte und neuer Name "Anno 55" +++
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Anlagenordnung

„Diese Spiel- und Anlagenordnung hat zum Ziel, jedem auf der Anlage anwesenden Tennissport-Interessierten den Spieleinsatz zu ermöglichen. Erreicht werden kann dieses Ziel nur dann, wenn alle Clubmitglieder Toleranz, Fairness und partnerschaftliches Verhalten üben und dadurch das harmonische Miteinander im Verein fördern."


Anlagenordnung der Tennisplätze



  1. Arbeitseinsatz
  2. Platzpflege
  3. Spielberechtigung
  4. Gastspieler
  5. Flutlicht
  6. Platzbelegungssystem
  7. Verstöße

 

1. Arbeitseinsatz

Um die Anlage in Schuss zu halten und Veranstaltungen erfolgreich meistern zu können, sind wir auf die Mithilfe der Mitglieder angewiesen.

Jedes aktive tennisspielende Mitglied ist ab dem Kalenderjahr, in dem es 16 Jahre alt wird verpflichtet, die zur Erhaltung und Pflege der Anlage erforderlichen Eigenleistungen in Form von Arbeitseinsatz (5 Stück) zu übernehmen.

Die zu erbringenden Leistungen und die Arbeitseinsätze werden durch die Abteilungsleitung entweder zur Jahresversammlung oder rechtzeitig durch Aushang an der Tennisanlage oder per Rundmail und auf der Internetseite bekanntgegeben. Arbeitsleistungen Dritter werden wie Eigenleistungen behandelt.

Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird (gesondert vom Mitgliederbeitrag) ein Arbeitsentgeld von 10 € für Erwachsene und 5 € für Jugendliche berechnet.

Mehrleistung kann nur in genehmigten Ausnahmefällen (Absprache mit der Vorstandschaft) auf das Folgejahr übertragen werden.

Im Fall von außergewöhnlichen Umständen, wie Krankheit, längere Auslandsaufenthalte oder allgemein nachweisbarer Passivität am Tennisclub durch begründete Umstände, kann auf Antrag jeweils eine Befreiung von der Arbeitsverpflichtung gewährt werden.

 

2. Platzpflege

Alle Spieler sind verpflichtet vor Spielbeginn trockene Plätze ausreichend zu beregnen und nach Spielende hat jeder Spieler seinen Platz großzügig, auch außerhalb der Doppellinien, abzuziehen.

Gespielt werden darf nur auf bespielbaren Plätzen (ohne Regenpfützen) mit Tennisschuhen ohne vorstehendes Sohlenprofil. Auf Sauberkeit (Dosen, Kronenkorken, leere Flaschen, Papier, alte Bälle) auf den Plätzen und der gesamten Anlage ist besonders zu achten.

 

3. Spielberechtigung

Jedem Mitglied der Tennisabteilung steht die Anlage zur Benutzung im Rahmen der Spiel- und Anlagenordnung zur Verfügung.

 

4. Gastspieler

Gastspieler können von Mitgliedern eingeladen werden. Der Spielbeitrag in Höhe von € 6,00 pro Person und Stunde muss vom Tennismitglied vor Spielbeginn ins Gästebuch eingetragen werden. Verstöße gegen diese Regelung führen zu einer Spielgebühr von  € 25,--  für diese Gastspielerstunde. Diese Sondergebühr kann jedes Tennismitglied in Absprache mit der Abteilungsleitung eintragen.

 

5. Flutlicht

Das Flutlicht kann von den Vereinsmitgliedern in der Zeit von 17:00 – 22:00 Uhr benützt werden. Das Flutlicht kann über einen Schalter ein- und ausgeschaltet werden.

 

6. Platzbelegungssystem

Jedes Tennismitglied besitzt ein Namensschild. Nur bei Anwesenheit kann mit dem Namensschild  1 Stunde (im Viertelstundentakt) für 2 Spieler, bzw. 1 ½  Stunden für 4 Spieler belegt werden. Die Platzbelegung ist vor Spielbeginn auf der Tafel vorzunehmen.

Für Forderungsspiele und notwendige Vereinsmeisterschaftsspiele kann die Platzbelegung durch Namensschild und besondere Kennzeichnung (Forderung bzw. Vereinsmeisterschaft) vorgenommen werden. Ohne diese Vormerkung auf der Belegungstafel haben diese Spiele keinen Vorrang vor den anderen Spielen, allerdings gilt natürlich die Zeitbegrenzung nicht.

 

7. Verstöße

Bei vereinsschädigendem Verhalten (Beschädigung der Anlage, Verstöße gegen die Platzpflege, Gastspielergebührenregelung) können Mitglieder durch Beschluss der Abteilungsleitung für den Spielbetrieb auf Zeit gesperrt werden.

Besonders grobe, sowie mehrmalige oder vorsätzliche Verstöße können zum Ausschluss aus der Tennisabteilung führen.

Termine

06.12.2024 13:00

Sonderbelegung der Turnhalle/Blutspendeaktion FFW

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